Gutachten

Bahnbetrieb

Psychologische Begutachtungen nach Anlage 4 TfV   Ich erstelle psychologische Gutachten für Mitarbeiter im Bahnbetrieb gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV). Die Begutachtungen dienen der Eignungsfeststellung – etwa bei Einstellungsuntersuchungen, Auffrischungen oder nach betrieblichen Auffälligkeiten. Die Untersuchung erfolgt strukturiert, fachlich fundiert und mit der gebotenen Sorgfalt – sowohl im Interesse der Sicherheit als auch der Fairness gegenüber der begutachteten Person.

Für wen?

  1. für Bewerber bei Einstellungsuntersuchungen für Triebfahrzeugführer, Rangierlokführer, Wagenmeister, Rangierbegleiter, Sicherungsposten, Bahnübergangsposten und andere Mitarbeiter, die im Bahnbetrieb tätig sind (bsw. Kampfmittelberger)
  2. für Sicherungsposten bei der psychologischen Auffrischungsuntersuchung
  3. für Mitarbeiter nach betrieblichen Auffälligkeiten
Was kostet eine Begutachtung?

Die Kosten für eine Untersuchung gemäß Anlage 4 TfV betragen 295,- €

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Waffengesetz

Ich erstelle psychologische Gutachten nach § 6 des Waffengesetzes zur Beurteilung der persönlichen Eignung. Die Begutachtung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und anerkannten fachlichen Standards. Ziel ist eine sachliche, unabhängige und sorgfältige Einschätzung der psychischen Eignung im jeweiligen Einzelfall.

Was kostet eine Begutachtung?

Die Kosten für eine Begutachtung nach § 6 WaffG betragen 635,- €.

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