psychologische Begutachtungen nach Anlage 4 TfV Ich erstelle psychologische Gutachten für Mitarbeiter im Bahnbetrieb gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV). Die Begutachtungen dienen der Eignungsfeststellung – etwa bei Einstellungsuntersuchungen, Auffrischungen oder nach betrieblichen Auffälligkeiten. Die Untersuchung erfolgt strukturiert, fachlich fundiert und mit der gebotenen Sorgfalt – sowohl im Interesse der Sicherheit als auch der Fairness gegenüber der begutachteten Person.
Die Kosten für eine Untersuchung nach Anlage 4 TfV betragen 295,- €
Ich erstelle psychologische Gutachten nach § 6 des Waffengesetzes zur Beurteilung der persönlichen Eignung. Die Begutachtung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und anerkannten fachlichen Standards. Ziel ist eine sachliche, unabhängige und sorgfältige Einschätzung der psychischen Eignung im jeweiligen Einzelfall.
Die Kosten für eine Begutachtung nach § 6 WaffG beträgt 635,- €.